Das Bundesregierung hat beschlossen, die asylgesetzlichen Rechtsgrundlagen weiter zu verändern und das Grundrecht auf Asyl weiter auszuhöhlen: Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung sollen beschleunigt werden, Familiennachzug soll ausgesetzt werden, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll erweitert werden – und zu schlechter Letzt: Die posttraumatische Belastungsstörung soll kein Abschiebehindernis nicht mehr sein.
Damit geben die Regierung und die sie tragenden Parteien denjenigen nach, die seit Wochen die Stimmung im Land zuungunsten der bisherigen Willkommenskultur verändern wollen. Damit erklären die Regierungsparteien, dass ihnen auch nichts mehr einfällt als sichere Herkunftsländer zu erfinden (Marokko, Tunesien, Algerien) und Verfahren auf eine Weise zu beschleunigen, die den Schutzsuchenden nur noch minimale Fristen lässt, Rechtsmittel gegen Entscheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einzulegen.
Verschlimmert wird der Gesetzentwurf durch die schamlose Diffamierung von traumatisierten Flüchtlingen, denen unterstellt wird, sie würden eine psychische Erkrankung, speziell eine Posttraumatische Belastungsstörung nur simulieren, um ein ärztliches Attest zu erschleichen, das dann eine Abschiebung ausschließt. Die Behörden würden durch die Geltendmachung von medizinischen Abschiebungshindernissen in quantitativer und qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes. Eine Bankrotterklärung.
Die Bundespsychotherapeutenkammer schreibt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die Bundesregierung treffe…
„…Regelungen, die das Ziel haben, aufenthaltsrechtliche Verfahren, die aufgrund medizinischer Begutachtungsverfahren nicht innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden können, zu vermeiden. Die Abschiebung von kranken Menschen wird ausweislich der Gesetzesbegründung nicht etwa deshalb erleichtert, weil es dafür fachliche und empirisch belastbare Gründe gibt, sondern weil die deutschen Behörden quantitativ und qualitativ damit überfordert sind.“
Die Kombination aus Verfahrensbeschleunigung und Nicht-Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Abschiebehindernis ist ein Versuch, Menschen, die Schutz suchen, quasi die Tür vor der Nase zuzuschlagen, weil es unmöglich gemacht wird, in angemessener Zeit eine qualifizierte Begutachtung zu erhalten, die eine besondere Schutzwürdigkeit eines Asylbewerbers belegt.
Dieses Asylpaket 2 getaufte Gesetzesvorhaben ruft großen Protest beim Anwaltverein, Pro Asyl und – neben anderen – der grünen Oppositionspartei hervor, doch es zeigt, wie verzweifelt die Regierung bemüht ist, die Krise mit untauglichen Mitteln und vor allem auf Kosten der Schutzsuchenden zu lösen.