Begriffserklärungen rund um Asylgesetzgebung für ehrenamtlich Helfende

Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung aus München hat ein 60-seitiges Glossar der Begriffe rund um Asyl, Flucht und Migration erstellt. Dieses Nachschlagewerk – hier als pdf verlinkt – enthält die allerwichtigsten aufenthaltsrechtlichen Begriffe und erklärt ihre Bedeutung.

„Engagiert für Flüchtlinge: Ein Ratgeber für Ehrenamtliche“ soll die Helfenden dabei unterstützen, die teils komplexe Gemengelage selber zunächst besser zu verstehen und dieses Verständnis dann in die ehrenamtliche Arbeit einfließen zu lassen.

Da es sich in der Regel um bundeseinheitliche Gesetzgebung handelt (Asylgesetz bzw. bis 23.10.15 Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und und und), ist der Geltungsbereich der gesammelten Informationen nicht auf Bayern beschränkt.

Das Nachschlagewerk ist deswegen so wertvoll, weil es nicht selten vorkommt, dass Ehrenamtliche auf ihren Begleit- oder Lotsengängen zu Ämtern, zu Behörden und anderen öffentlichen Stellen mangelhafte und manchmal schlicht falsche Auskünfte bekommen. Auf Stichwort eine gültige Begriffsklärung und deren rechtlichen Rahmen zu erhalten, kann Reibungsverluste vermeiden und Wege verkürzen helfen.

Gesetzesregelungen sind mit Stand 04.03.2016 berücksichtigt.

Refugee Conference 2016 – Kampnagel Hamburg

Heute beginnt auf dem Gelände des Kampnagel-Theaters eine internationale Konferenz für geflüchtete Menschen und MigrantInnen. Im August 2015 trafen sich in Hannover politisch aktive Refugees und ihre UnterstützerInnen aus Initiativen in Berlin, Hamburg und Hannover, um die Perspektiven des politischen Kampfs für ein selbstbestimmtes Leben in Würde, gegen Rassismus und diskriminierende Gesetzgebung zu diskutieren. Die Teilnehmenden vereinbarten, gemeinsam eine größere Konferenz zu organisieren. Die Kampnagel-Verantwortlichen unterstützten das Ansinnen.

Die Konferenz ist selbst-organisiert und soll dazu dienen, die Netzwerke der Refugees zu stärken und auszubauen, deren politische Stimme weithin hörbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die Geflüchteten selbst die Akteure des eigenen Handelns werden.
Im Programmflyer werden diese thematischen Schwerpunkte gesetzt:

  • Die neuen, verschärften Gesetze gegen Geflüchtete
  • Die Zustände und Kämpfe an den EU-Außengrenzen
  • Abschiebungen
  • Die Zunahme rassistischer Übergriffe
  • Die Situation, Forderungen und Kämpfe von Geflüchteten
  • Frauen und Migrantinnen
  • Die Selbstorganisierung von Geflüchteten
  • Die bisherigen Erfolge der politischen Refugee-Kämpfe
  • Die staatlich propagierte Spaltung in ›gute‹ und ›schlechte‹ Flüchtlinge
  • Der Rassismus gegenüber Muslim*innen und Roma/Sinti

Organisiert wird die Veranstaltung durch: Lampedusa in Hamburg, CISPM – International Coalition of Sans-Papiers Migrants and Refugees, Voix des Migrants, Refugee Movement Berlin, Refugee Protestcamp Hannover, Refugee Bus Tour, Droits des Migrants, Asmara’s World-Refugee Support. Die Bewegung Recht auf Stadt – never mind the papers unterstützt das Treffen.

Psychische Erkrankungen bei Schutzsuchenden nur simuliert?

Das Bundesregierung hat beschlossen, die asylgesetzlichen Rechtsgrundlagen weiter zu verändern und das Grundrecht auf Asyl weiter auszuhöhlen: Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung sollen beschleunigt werden, Familiennachzug soll ausgesetzt werden, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll erweitert werden – und zu schlechter Letzt: Die posttraumatische Belastungsstörung soll kein Abschiebehindernis nicht mehr sein.

Damit geben die Regierung und die sie tragenden Parteien denjenigen nach, die seit Wochen die Stimmung im Land zuungunsten der bisherigen Willkommenskultur verändern wollen. Damit erklären die Regierungsparteien, dass ihnen auch nichts mehr einfällt als sichere Herkunftsländer zu erfinden (Marokko, Tunesien, Algerien) und Verfahren auf eine Weise zu beschleunigen, die den Schutzsuchenden nur noch minimale Fristen lässt, Rechtsmittel gegen Entscheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einzulegen.

Verschlimmert wird der Gesetzentwurf durch die schamlose Diffamierung von traumatisierten Flüchtlingen, denen unterstellt wird, sie würden eine psychische Erkrankung, speziell eine Posttraumatische Belastungsstörung nur simulieren, um ein ärztliches Attest zu erschleichen, das dann eine Abschiebung ausschließt. Die Behörden würden durch die Geltendmachung von medizinischen Abschiebungshindernissen in quantitativer und qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes. Eine Bankrotterklärung.

Die Bundespsychotherapeutenkammer schreibt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die Bundesregierung treffe…

„…Regelungen, die das Ziel haben, aufenthaltsrechtliche Verfahren, die aufgrund medizinischer Begutachtungsverfahren nicht innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden können, zu vermeiden. Die Abschiebung von kranken Menschen wird ausweislich der Gesetzesbegründung nicht etwa deshalb erleichtert, weil es dafür fachliche und empirisch belastbare Gründe gibt, sondern weil die deutschen Behörden quantitativ und qualitativ damit überfordert sind.“

Die Kombination aus Verfahrensbeschleunigung und Nicht-Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Abschiebehindernis ist ein Versuch, Menschen, die Schutz suchen, quasi die Tür vor der Nase zuzuschlagen, weil es unmöglich gemacht wird, in angemessener Zeit eine qualifizierte Begutachtung zu erhalten, die eine besondere Schutzwürdigkeit eines Asylbewerbers belegt.

Dieses Asylpaket 2 getaufte Gesetzesvorhaben ruft großen Protest beim Anwaltverein, Pro Asyl und – neben anderen – der grünen Oppositionspartei hervor, doch es zeigt, wie verzweifelt die Regierung bemüht ist, die Krise mit untauglichen Mitteln und vor allem auf Kosten der Schutzsuchenden zu lösen.